AGB


der Firma Veranstaltungstechnik Flashlight, DJ und Mobile Discothek Flashlight

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Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
von der Firma Veranstaltungstechnik Flashlight und Mobile Discothek Flashlight

Präambel
Das Vertragsverhältnis beruht auf den folgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen.

1. Vertragspartner
Die Vertragspartner sind der Auftraggeber (nachfolgend "Kunde" genannt) und Veranstaltungstechnik & Discothek Flashlight
(nachfolgend "Flashlight" genannt).

2. Vertrag
Verträge zwischen der Firma Flashlight und dem Kunden entstehen durch:
• schriftliche Annahme eines ausgesprochenen Angebotes
• oder schriftliche vertragliche Vereinbarung.
• Mündliche Annahme oder Vereinbarungen sind unüblich.

3. Rücktritt vom Vertrag
Ein Rücktritt seitens des Kunden bedarf der Schriftform und ist jederzeit möglich. In diesem Falle berechnet die Firma Flashlight jedoch

Stornokosten in folgender Höhe:

Stornierung 30 Tage vor vertraglichem Beginn 50% von der Gesamtsumme
Stornierung 10 Tage vor vertraglichem Beginn 70% von der Gesamtsumme
Stornierung 5 Tage vor vertraglichem Beginn 90% von der Gesamtsumme

Sofern jedoch der Rücktritt durch den Kunden auf komplette Absage der Veranstaltung (frühestens 7 Tage vorher) wegen nachgewiesener unvorhergesehener Erkrankung, Unfall oder Tod beruht, verzichtet die Firma Flashlight auf die ihm zustehenden Stornokosten und erhebt lediglich eine Bearbeitungspauschale in Höhe von 75,- €.

Ein Rücktritt seitens der Firma Flashlight bedarf der Schriftform und ist nur in begründeten Ausnahmefällen möglich, z. B. bei technisch bedingten Ausfällen, anderen wichtigen Gründen, Krankheit, Unfall, Tod, usw. Bei Rücktritt durch der Firma Flashlight wird auf Wunsch des Kunden Ersatz zu gleichen Konditionen gestellt.

Sollte eine Ersatzbeschaffung durch der Firma Flashlight nicht möglich sein und der Kunde sorgt selbst für Ersatz, erstattet der DJ dem Kunden eventuelle nachgewiesene Mehrkosten bis max. 3% der vereinbarten Gage. Darüber hinaus kann kein weiterer Schadenersatz geltend gemacht werden. Die Kündigungsfrist beträgt 60 Tage, ab dem Ausstellungsdatum.

4. Haftung
Für Personen- und Sachschäden während einer Veranstaltung haftet ausschließlich der Kunde, soweit der Schaden nicht
durch grob fahrlässiges oder vorsätzliches Verhalten durch der Firma Flashlight verursacht worden ist.

Für Schäden an der Anlagentechnik, den Musikdatenträgern oder des sonstigen Equipment der Firma Flashlight,
die während einer Veranstaltung durch Gäste verursacht werden, haftet der Kunde.

Der entstandene Schaden muss innerhalb 7 Kalendertagen reguliert werden.
Sofern die Firma Flashlight durch nicht von ihm zu verantwortende Umstände und äußere Einflüsse (z. B. höhere Gewalt, behördliche Anordnung oder Auflagenbeschränkungen, Betriebsstörungen beim Kunden, Stromausfall- oder -schwankungen, usw.) die vereinbarte Leistung nicht erbringen kann, hat der Kunde kein Recht auf Rücktritt vom Vertrag, keinen Anspruch auf Schadensersatz und kein Recht auf Zurückhaltung der Gage.

5. Zahlung der Gage
Zahlungen sind ohne Abzug und ausschließlich an die Firma Flashlight direkt vorzunehmen, durch:

• Barauszahlung am Abend der Veranstaltung, oder durch vorherige Absprache auf das Bankkonto zu überwiesen ist.
• Barzahlung vor der Veranstaltung (bei Neukunden)
• Überweisung 7 Tage vor Beginn der Veranstaltung auf das von der Firma Flashlight genannte Konto. (bei Neukunden)
• Schecks, Kreditkarten oder sonstiges wird nicht akzeptiert

6. GEMA-Gebühren
Alle anfälligen Gebühren für die GEMA werden ausschließlich vom Kunden bzw. vom Veranstalter getragen und direkt an die GEMA abgeführt. Die zuständige GEMA nennt Ihnen die Firma Flashlight gerne auf Anfrage.

7. Gerichtsstand
Änderungen oder Ergänzungen des Vertrages bedürfen der Schriftform.
Sämtliche Geschäftsbeziehungen unterstehen dem Deutschen Recht.
Ausschließlicher Gerichtsstand ist Cottbus / Deutschland.


© by Veranstaltungstechnik und Mobile Discothek Flashlight
Cottbus, 01. Januar 2022
Preis- und Konstruktionsänderungen jederzeit vorbehalten.

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